Prozessorientierte Begutachtung

auf der Grundlage des §163 FamFG mit dem Ziel des Hinwirkens auf eine einvernehmliche Lösung zu folgenden

Fragestellungen des Familiengerichts:

  • Regelung der elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung der Eltern
  • Erziehungsfähigkeit der Eltern bei potentieller Kindeswohlgefährdung
  • Umgangsregelung einschließlich der Ausgestaltung der Umgangskontakte des Kindes zu wichtigen Bezugspersonen
  • Möglichkeiten zur Unterstützung durch Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung

Die Gutachtenerstellung erfordert eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 3--4 Monaten

Mein Hauptwirkungsbereich befindet sich in Nordrhein-Westfalen (NRW) und

Rheinland-Pfalz (RLP)